Landgericht definiert Recyclingpapier

Mai 5, 2008 I Diesen Artikel drucken

Das Landgericht Berlin hat dem portugiesischen Papierhersteller Portucel mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 22. April 2008 verboten, sein DIN A4-Büropapier “explorer” als “100% recycled” zu bezeichnen. Portucel verwendet bei der Herstellung dieses Papiers zu 50% Schnittreste, die bei der Produktion von Frischfaserpapier anfallen, also noch nicht im Umlauf waren. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Klägerin Steinbeis Temming Papier an, dass ein solches Produkt nicht als Recyclingpapier beworben werden könne, da diese Werbung dem für das Recycling charakteristischen Kreislaufgedanken widerspreche.

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Der Verbraucher erwarte, dass ein Recyclingpapier unter Verwendung von Altpapier hergestellt werde, das zuvor benutzt und im Umlauf gewesen sei. Die Bewerbung des Produkts als “100% recycled” sei deshalb irreführend und stelle eine unlautere Geschäftspraktik dar. Das einzige Umweltzeichen, das zuverlässig die Verwendung von 100 % Altpapier vorschreibt und den Einsatz schädlicher Chemikalien verbietet, ist der Blaue Engel. Damit unterscheidet er sich grundsätzlich von allen anderen Umweltzeichen.

Kontakt:
Steinbeis Temming Papier GmbH & Co
Stadtstraße 2-14
25348 Glückstadt
Tel.: 04124-911-01

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